LUMERA · Von-Droste-Hülshoff-Straße 56 · 38446 Wolfsburg · Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen LUMERA, Inhaber: Lucian Marcinnó und Jermain Nocera, Von-Droste-Hülshoff-Straße 56, 38446 Wolfsburg (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber über die Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites sowie sonstige digitale Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene Adresse zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Auftragsbestätigung und diese AGB.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehaltenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere Konzeption, Design, Programmierung und technische Umsetzung der vereinbarten Website.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem individuellen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere die laufende Pflege, Wartung, Hosting, Domainverwaltung oder die Erstellung redaktioneller Inhalte, sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht gesondert beauftragt.
(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Inhalte und Materialien — insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und sonstige Daten — rechtzeitig, vollständig und in einer technisch geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den überlassenen Materialien die erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Lieferung von Inhalten oder einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro. Da der Auftragnehmer als Einzelunternehmen geführt wird, ist abhängig von der umsatzsteuerlichen Einordnung gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendbar; in diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
(3) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 1.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Die verbleibenden 50 % sind nach Abnahme der Leistung zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk in Textform zur Abnahme vorlegen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich (per E-Mail genügt) zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber die Website in produktiven Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Leistungen vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Werke im eigenen Portfolio sowie zu Eigenwerbungszwecken (Website, Social Media, Wettbewerbe, Präsentationen) als Referenz zu verwenden und auf die Urheberschaft hinzuweisen. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber dem aus berechtigtem Interesse schriftlich widerspricht.
(4) An Konzepten, Entwürfen und nicht freigegebenen Vorarbeiten verbleiben sämtliche Rechte ausschließlich beim Auftragnehmer.
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erstellung der Website nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Auftretende Mängel wird der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Für Inhalte, Daten und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die durch eine vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Bearbeitung, Veränderung oder unsachgemäße Nutzung der gelieferten Leistungen entstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruht.
(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Verträge über laufend zu erbringende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Vergütung angerechnet.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wolfsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.